Demokratie fördern. Vielfalt gestalten. Extremismus vorbeugen. – so lauten die Ziele der Partnerschaft für Demokratie (PfD) in der Verbandsgemeinde Konz. Bereits seit 2015 wird die PfD Konz vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ gefördert. Seither konnte eine Vielzahl an Projekten vor Ort unterstützt und umgesetzt werden. Gerne unterstützen wir motivierte Menschen, Gruppen und Vereine in ihrem Engagement für die Demokratie vor Ort durch fachliche Beratung bei der Projektentwicklung und -umsetzung und durch die Bereitstellung von Fördermitteln.
Jugendliche die das Festival "Konz wird laut #3" organisieren und sich zu den Themen "Queere Vielfalt" und "Herkunftsvielfalt" austauschen, Interessierte die sich im Rahmen der Veranstaltungsreihe "In Vielfalt geeint" über die europäischen Institutionen informieren, Schüler:innen die bei Projekten für einen respektvollen Umgang miteinander sensibilisiert werden, Interessierte die sich mit den Spuren jüdischen Lebens in der Grenzregion beschäftigen und Schulen und Kitas, die anlässlich des Vorlesetags das Thema "Gemeinsam einzigartig“ aufgreifen - das alles sind Projekte, die im Jahre 2022 durch die PfD in der VG Konz unterstützt wurden.
Auch im Jahr 2023 möchten wir uns für die Erreichung der Ziele der Partnerschaft für Demokratie und für ein respektvolles und friedliches Zusammenleben in einer vielfältigen Gesellschaft engagieren. Haben auch Sie Ideen für Projekte, die sich für die Förderung der Demokratie, für Vielfalt und gegen Extremismus einsetzen? Gerne unterstützen wir motivierte Menschen, Gruppen und Vereine in ihrem Engagement für die Demokratie vor Ort. Dazu stehen wir zur Entwicklung neuer Projektideen ebenso zur Verfügung wie zur Weiterentwicklung „alter Projektideen".
Um die Projektentwicklung und die Antragstellung möglichst frühzeitig abzustimmen wird angeraten vom Angebot der fachlichen Beratung und Unterstützung durch die Koordinierungs- und Fachstelle vor der Antragseinreichung Gebrauch zu machen. Über die eingereichten Anträge an den Aktions- und Initiativfonds wird im Rahmen der nächsten Sitzung des Begleitausschusses am 6. März entschieden. Anträge sollten frühzeitig, spätestens aber bis zum 27. Februar, eingereicht werden.
Unabhängig von den oben genannten Fristen besteht die Möglichkeit Klein- und Kleinstprojekte aus dem Mikrofonds fördern zu lassen. Projekte die aus dem Mikrofonds gefördert werden können schneller und mit weniger Antragsaufwand für die Antragsteller umgesetzt werden. Die maximale Fördersumme je Einzelprojekt liegt hier bei 750,-€ (gegenüber 5000,-€ bei Anträgen auf Unterstützung aus Aktions- und Initiativfonds).
Weitere Informationen zur Antragstellung gibt es >hier<.