Gemeinnützige Vereine, Initiativen und einzelne Personen können einen Förderantrag bei der Partnerschaft für Demokratie in der Verbandsgemeinde Konz stellen. Es gibt einen sogenannten Mikrofonds und einen sogenannten Aktions- und Initiativfonds. In beiden Fonds stehen Gelder bereit. Damit unterstützt die Partnerschaft Akteure, die sich für die Erreichung der Ziele des Bundesprogramms und der Partnerschaft für Demokratie in der Verbandsgemeinde Konz einsetzen.
An den Aktions- und Initiativfonds können nicht-staatlichen, gemeinnützigen Organisationen einen Projektantrag bis zu einer Fördersumme von 5000,-€ stellen. Über die eingereichten Anträge wird vom Begleitausschuss in seinen Sitzungen beraten und entschieden. Dazu müssen die Anträge spätestens zwei Wochen vor der Sitzung beim Federführenden Amt eingereicht werden.
Der Mikrofonds wurde zur Unterstützung von Klein- und Kleinstprojekten eingerichtet. Mit ihm können auch Zusammenschlüsse von BürgerInnen oder pädagogische Fachkräfte, die nicht in einer geeigneten Rechtsform organisiert sind (z.B. ein eingetragener Verein (e.V).) und deshalb keine Anträge an den Aktions- und Initiativfonds stellen können unterstützt werden. An diesen Fonds können natürlich auch Vereine oder andere Initiativen und Organisationen einen Antrag stellen. Die maximale Fördersumme beträgt in diesem Fonds je Antrag allerdings nur bis zu 750,-€.
Sie möchten jetzt einen Antrag für Ihr Projekt stellen?
Die Formulare für die Projektanträge finden Sie >hier<.
Wichtig: Ihr Projekt oder Ihre geplante Veranstaltung muss in der Verbandsgemeinde Konz stattfinden und/oder an Menschen aus der VG Konz gerichtet sein und bis zum 31. Dezember durchgeführt sein.
Bitte beachten Sie:
Wenn Sie den Antrag für einen gemeinnützigen Verein stellen, brauchen wir zu Ihrem Antrag folgende Unterlagen.
- Aktuelle Gemeinnützigkeitsbescheinigung des Projektträgers/ Vereins
- Aktuelle Satzung des Vereins
Wie geht es weiter, wenn Sie die Unterlagen eingereicht haben?
Über die Projektanträge an den Aktions- und Initiativfonds entscheidet der Begleitausschuss. Da sich der Ausschuss nur etwa viermal pro Jahr trifft, ist es wichtig die Fristen im Auge zu halten.
Bei Anträgen an den Mikrofonds können Anträge bis spätestens zwei Wochen vor Projektbeginn gestellt werden. Hier wird in einem Umlaufverfahren über die Anträge entschieden. Außerdem ist das Antragsverfahren für die Antragsteller*innen vereinfacht.
Nach Abschluss des Projektes brauchen wir einen Verwendungsnachweis von Ihnen, aus dem hervorgeht, für was Sie das Geld eingesetzt haben.
Zur Antragsberatung und bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Koordinierungs- und Fachstelle „Partnerschaft für Demokratie in der VG Konz“
c/o Jugendnetzwerk Konz
Olkstr. 45
54329 Konz
Tel.: +49 6501 94050
Email: info@demokratie-leben-konz.de
Den vollständig ausgefüllten Antrag sowie alle erforderlichen Anlagen senden Sie bitte per Mail an die Koordinierungs- und Fachstelle und per Post an:
Federführendes Amt der „Partnerschaft für Demokratie in der VG Konz“
Verbandsgemeinde Konz
z.Hd. Herrn Johannes Geltz
Am Markt 11
54329 Konz
Tel.: +49 6501 83 0
Email: demokratie-leben@konz.de