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In diesem Jahr wird das Grundgesetz (GG) 70 Jahre alt! Am 23. Mai 1949 trat es in Kraft, seit der Wiedervereinigung gilt es „für das gesamte deutsche Volk“. Insbesondere die Grundrechte (Artikel 1-19 des Grundgesetzes) sind von Bedeutung, da sie die Grundlage für ein friedliches Zusammenleben aller Menschen in Deutschland darstellen. Und dies ist umso bedeutsamer, wenn in einer vielfältigen Gesellschaft immer weniger Menschen kulturelle Wurzeln und Traditionen teilen.

Die Partnerschaft für Demokratie in der VG Konz möchte das 70jährige Jubiläum zum Anlass nehmen, um Möglichkeiten der Auseinandersetzung mit dem Thema zu schaffen: Welche Rechte habe ich? Wie möchte ich behandelt werden – und wie sollte ich andere behandeln? Wir rücken im Laufe des Jahres unterschiedliche Grundrechte in den Fokus. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen mit uns gemeinsam Demokratie zu (er)leben!

Artikel 3 des Grundgesetzes lautet „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Diesen Artikel stellen wir im Rahmen einer Veranstaltung am Mittwoch, 12. Juni in den Mittelpunkt. Der Pfarrer, Referent und Kabarettist Rainer Schmidt setzt in seinem Programm „Däumchen drehen. Keine Hände, keine Langeweile“ humorvolle, spitzzüngige und gedanken- anregende Akzente zum Thema Behinderung und Inklusion. Im Anschluss an das Kabarett findet eine Aussprache mit allen Gästen der Veranstaltung statt.

Die Veranstaltung wird von der Koordinierungs- und Fachstelle der Partnerschaft für Demokratie in der VG Konz in Kooperation mit der Lebenshilfe Trier-Saarburg e.V. durchgeführt. Beginn ist um 18:30 Uhr im Lebenshilfehaus Peter Zettelmeyer in der Granastraße 113 in Konz. Der Zugang zum Veranstaltungsraum ist barrierefrei. Der Eintritt ist frei.