Seit Anfang Dezember der Zuwendungsbescheid durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend an unsere PfD übermittelt wurde arbeiten das Federführende Amt und die Koordinierungs- und Fachstelle mit Hochdruck an der Gestaltung des reibungslosen Übergangs in die neue Förderperiode.

Jetzt ist ein wichtiger Schritt für alle potentiellen Projektträger gemacht. Die neuen Antragsformulare sind erstellt und können ab sofort >hier< abgerufen werden. Damit ist sicher gestellt, dass auch im kommenden Jahre Projekte und Aktivitäten, die sich dem Zielsystem unserer PfD und den Kernzielen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ („Demokratie fördern. Vielfalt gestalten. Extremismus vorbeugen.“) zuordnen lassen, unterstützt werden können.

Zum 31.12.2019 endet die erste Förderperiode des Bundesprogramms. Daher können Anträge ab dem 01.01.2020 eingereicht werden. Über Anträge, die auf eine Förderung aus dem Aktions- u. Initiativfonds abzielen, wird im Rahmen der Begleitausschusssitzungen entschieden. Anträge, die bis zum 20.01.2020 vorliegen, können im Rahmen der ersten Begleitausschusssitzung am 3.2.2020 beraten werden. Der früheste Projektbeginn ist der 15.02.2020. Projekte müssen bis spätestens zum 31.12.2020 abgeschlossen sein. In 2020 soll wieder ein Mikrofonds eingerichtet werden. Anträge an diese sind voraussichtlich ab Mitte Februar möglich.

Allen Interssierten wird geraten sich vor der Einreichung der Antragsunterlagen zwecks Beratung mit der Koordinierungs- und Fachstelle in Verbindung zu setzen. Diese hilft bei der Antragsentwicklung, der Suche nach Kooperationspartnern und der Antragstellung gerne weiter.